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Wie Microsoft die digitale Transformation und Datenhoheit in Einklang bringen will

Thema: Datenschutz

Maurice Grassee

Wie Microsoft die digitale Transformation und Datenhoheit in Einklang bringen will

Durch die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahre 2018 hat die Europäische Union neue Standards für die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gesetzt. Dieser Impuls hat Microsoft dazu veranlasst, die Maßgaben der DSGVO weltweit als Standard anzuwenden.
Zwar erfüllen die Dienste und Anwendungen von Microsoft bereits jetzt die europäischen Anforderungen, doch soll das Recht auf informationelle Selbstbestimmung künftig weiter gestärkt werden.

Microsoft ermöglicht rein europäische Datenspeicherung und -verarbeitung

So können alle Unternehmenskund:innen und Kund:innen der öffentlichen Hand künftig auf Wunsch ihre Daten ausschließlich innerhalb der EU-Datengrenze speichern und verarbeiten lassen. Die anfallenden Daten der zentralen Cloud-Dienste Azure, Microsoft 365 und Dynamics 365 verteilen sich dabei auf die europäische Rechenzentrums-Infrastruktur von Microsoft.
Konkret sind dies die 13 Länder: Deutschland, Österreich, Frankreich, Dänemark, Griechenland, Irland, Italien, die Niederlande, Norwegen, Polen, Spanien, Schweden und die Schweiz.

Sie behalten die Datenhoheit

Ergänzend zu der rein europäischen Datenspeicherung und -verarbeitung bietet Microsoft die Möglichkeit zur Einsicht und Verwaltung der eigenen personenbezogenen Daten. Durch das Datenschutz-Dashboard behalten Sie somit die Kontrolle über Ihre eigenen Daten!
Auf diese Weise soll ihr Recht, über Preisgabe und Verwendung Ihrer eigenen Daten zu bestimmen, künftig weiter gestärkt werden.

Zudem sei abschließend auf das Schrems II-Urteil des europäischen Gerichtshofs (EuGH) verwiesen und was Sie darüber wissen sollten.
Im Juli 2020 reagierte der EuGH auf den sogenannten “Cloud Act”, welcher die Herausgabe von Daten an Behörden zur Strafverfolgung regelt, auch wenn diese Daten nicht in den USA gespeichert sind. Diese Herausgabe ist gemäß des Schrems II-Urteils nicht mit den Anforderungen der DSGVO vereinbar.

Dennoch gibt es oftmals Befürchtungen, dass die amerikanischen Sicherheitsbehörden ungehinderten Zugriff auf Daten ausländischer Unternehmen haben, auch wenn diese Daten in Europa gespeichert sind. Microsoft gewährt laut eigener Aussage jedoch keiner staatlichen Stelle direkten, ungehinderten Zugang zu Kundendaten.

Nichtsdestotrotz sind auch wir uns der Sensibilität dieses Themas bewusst und empfehlen Ihnen daher einen frühzeitigen Austausch mit Ihrem Datenschutzbeauftragten. Dieser wird Ihre individuellen Bedenken näher beleuchten können.

Microsoft möchte in dieser Angelegenheit größtmögliche Transparenz schaffen und wird Sie direkt darüber informieren, falls eine Regierung Zugriff auf Kundendaten verlangt.
Solche Anfragen werden seitens des Unternehmens grundsätzlich angefochten!
Sollten trotz aktuell vielversprechender Gespräche der EU und den USA, Verletzungen Ihrer Daten im Sinne der DSGVO stattfinden, so wird Ihnen eine finanzielle Entschädigung ageboten.

Auf diese Weise möchte Microsoft die digitale Transformation und die nahtlose und effektive Kollaboration auch in Ihrem Unternehmen vorantreiben – ohne, dass Sie dabei die Hoheit über Ihre eigenen Daten verlieren!

Egal, ob Datenschutz oder digitale Transformation: Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

*Disclaimer: Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Alle Inhalte basieren auf Informationen von Microsoft. Stand: 25.05.2021




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Maurice Grassee Consultant - Value Sales