Die BTC AG als zertifizierter Peppol Access Point: Vorteile und Funktionen des Peppol Netzwerks

Peppol Access Point

Die BTC AG ist ein führender Anbieter im Bereich der digitalen Transformation und hat die Zertifizierung als Peppol Access Point erhalten. Diese Auszeichnung markiert einen bedeutenden Meilenstein, nicht nur für die BTC AG, sondern auch für ihre Kunden, die von den Vorteilen des Peppol Netzwerks profitieren können.

In diesem Artikel erklären wir, was Peppol ist, wie es funktioniert und welche Vorteile es Unternehmen bietet, die auf dieses Netzwerk zugreifen können.

Was ist das Peppol Netzwerk? 

Peppol (Pan-European Public Procurement On-Line) ist ein offenes, paneuropäisches Netzwerk, das

  • den elektronischen Austausch von Geschäfts- und Beschaffungsdokumenten
  • über eine standardisierte, sichere und effiziente Plattform ermöglicht.

Ursprünglich wurde Peppol für den öffentlichen Sektor entwickelt, um den elektronischen Austausch von Rechnungen und anderen Dokumenten zu fördern, ist aber inzwischen auch im privaten Sektor weit verbreitet. 

Das Peppol Netzwerk besteht aus einer Vielzahl von zertifizierten „Access Point“ – Systemen, die es Unternehmen und Organisationen ermöglichen, nahtlos miteinander zu kommunizieren, unabhängig von den jeweiligen IT-Infrastrukturen.

Diese Access Points verbinden sich über das Peppol Netzwerk, wodurch eine standardisierte Kommunikation zwischen den Teilnehmern gewährleistet wird. 

Keyfacts Peppol

PEPPOL steht als Abkürzung für (Pan-European Public Procurement On-Line)

  • Integration von Geschäftsprozessen durch Standardisierung
  • Übertragung der Daten auf eine Art -> AS4
  • Nachrichtenaustausch standardisiert
  • Bereitstellung einer gemeinsamen Digitalen Sprache, welche weltweit genutzt werden kann
  • Non Profit Organisation
  • Kommunen/Länder akzeptieren Rechnungen über Peppol

Vorteile des Peppol Netzwerks:

Das 4 Corner Modell des Peppol Netzwerks

Peppol - 4 Corner Modell

Das Peppol Netzwerk nutzt das 4 Corner Modell und damit wird die technische Umsetzung der Dateiübertragung im Peppol-Netzwerk beschrieben.

Der Datenversand zwischen AccessPoint Sender und AccessPoint Empfänger ist über das Peppol Regelwerk definiert.

Das 4 Corner Modell des Peppol Netzwerks
BTC als Ihr Peppol Access Point

Die BTC AG als zertifizierter Peppol Access Point

Mit der Zertifizierung als Peppol Access Point stellt die BTC AG sicher, dass ihre Lösungen den höchsten Sicherheits- und Compliance-Standards entsprechen, um nahtlosen und sicheren Austausch von Dokumenten im Peppol Netzwerk zu ermöglichen.

Das bedeutet, dass Unternehmen, die mit der BTC AG zusammenarbeiten, die Vorteile des Peppol Netzwerks nutzen können, ohne zusätzliche technische Hürden oder aufwändige Integration in ihr bestehendes System einbauen zu müssen. 

BTC als Ihr Peppol Access Point

Ihre Vorteile mit BTC und Peppol

Die Zertifizierung der BTC AG als Peppol Access Point eröffnet Unternehmen eine Vielzahl von Vorteilen in Bezug auf den elektronischen Austausch von Geschäfts- und Beschaffungsdokumenten. Durch die Nutzung des Peppol Netzwerks können Unternehmen von einer sicheren, standardisierten und kosteneffizienten Lösung profitieren, die die Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene erheblich vereinfacht. 

Mit der Peppol-zertifizierten Infrastruktur der BTC AG erhalten Unternehmen nicht nur Zugang zu einem modernen Netzwerk, sondern können auch sicherstellen, dass sie den aktuellen regulatorischen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig ihre betrieblichen Prozesse optimieren. 

Informationen aus dem Peppol Netzwerk

X-Rechnung mit Version 3.0 in PeppolBIS 3.0 integriert
  • Xrechnung wurde als gültiger Document Type im PEPPOL Netzwerk registriert.
  • Beibehaltung von CIUS (Core Invoice Usage Specification) XRechnung und Übernahme der notwendigen Peppol-Regeln -> CIUS XRechnung 3.0
  • Anmeldung der Nationalen Geschäftsregeln aus XRechnung als National Ruleset bei Peppol
  • Minimierung der Abweichungen zwischen CIUS XRechnung und National Ruleset
Die Europäische Norm EN 16931
  • Diese EN beschreibt das semantische Datenmodell für Rechnungen in Europa und Die EN besteht aus den folgenden 6 Themen:
  • N 16931-1:2017, Elektronische Rechnungsstellung — Teil 1: Semantisches Datenmodell der Kernelemente einer elektronischen Rechnung
  • CEN/TS 16931-2:2017, Elektronische Rechnungsstellung — Teil 2: Liste der Syntaxen, die EN 16931-1 erfüllen
  • CEN/TS 16931-3-1 bis 4:2017, Elektronische Rechnungsstellung — Teil 3
  • 1: Methodologie für die Umsetzung der Kernelemente einer elektronischen Rechnung in eine Syntax
  • 2: Umsetzung in die Syntax ISO/IEC 19845 (UBL 2.1) Rechnung und Gutschriftsanzeige
  • 3: Umsetzung in die Syntax UN/CEFACT XML Cross Industry Invoice D16B
  • 4: Umsetzung in die Syntax UN/EDIFACT INVOIC D16B
  • CEN/TR 16931-4:2017, Elektronische Rechnungsstellung — Teil 4: Leitfaden über die Interoperabilität elektronischer Rechnungen auf der Übertragungsebene
  • CEN/TR 16931-5:2017, Elektronische Rechnungsstellung — Teil 5: Leitfaden über die Verwendung von branchen- oder länderspezifischen Erweiterungen der EN 16931-1 einschließlich einer im realen Umfeld einzusetzenden Methodik
  • CEN/TR 16931-6, Elektronische Rechnungsstellung — Teil 6: Ergebnis der Prüfung von EN 16931-1 auf deren praktische Anwendbarkeit durch einen Endnutzer
VAT in the Digital Age (ViDA): Was und wofür ist ViDA gedacht?
  • Initiative der EU-Kommission zur Modernisierung des europäischen Mehrwertsteuersystems:
    Am 8. Dezember 2022 stellte die Europäische Kommission den lang erwarteten Richtlinien-Entwurf COM (2022)701 zu „VAT in the Digital Age“ (ViDA) und einen Vorschlag für eine korrespondierende EU-Verordnung, COM (2022)703, vor
  • Durch die Einführung digitaler Meldepflichten sollen die Informationen zur elektronischen Übermittlung an die Steuerbehörden in einem standardisierten elektronischen Format vereinfacht werden. Die Verwendung der elektronischen Rechnungsstellung für grenzüberschreitende Transaktionen wird vorgeschrieben.
  • Das Ziel ist die Vereinheitlichung der Mehrwertsteuerregistrierung in der EU. Dies soll durch Strukturierung und Standardisierung des MwSt. Systems erfolgen
VAT in the Digital Age (ViDA): Wachstumschancengesetz - Bisherige Termine
  • August 2023: Bundesregierung beschließt Wachstumschancengesetz
  • 13.10.2023: 1. Lesung im Bundestag
  • 20.10.2023: Änderungsvorschläge des BR beschlossen (Beginn auf 2027 empfohlen, Bestandsschutz EDIFACT)
  • 17.11.2023: 2/3. Lesung im Bundestag
  • 15.12.2023 Zustimmung des Bundesrat
VAT in the Digital Age (ViDA): Wachstumschancengesetz - Geplante Termine
  • Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. Alle Unternehmen müssen untereinander elektronische Rechnungen gem. EN 16931 stellen. Das Wachstumschancengesetz ist eine Vorbereitung zur Umsetzung der kommenden EU weiten ViDA-Regelung.
  • Geplante Umsetzung in Deutschland in zwei Schritten:
  • Verpflichtung aller B2B Partner durch das Wachstumschancengesetz
  • Transaktionsbasierte Übermittlung der steuerrelevanten Daten an die Steuerbehörden
  • Geplante Termine:
  • bis 31.12.2025 sind noch Papier und andere elektronische Formate für Rechnungen zulässig
  • bis 31.12.2027 sind noch andere elektronische Formate für Rechnungen zulässig, wenn die Übermittlung mittels elektronischem Datenaustausch erfolgt
VAT in the Digital Age (ViDA): Wachstumschancengesetz - Geplante Ausnahmen
  • Geplante Ausnahmen:
  • Art. 30 zur Umsatzsteuer Durchführungsverordnung stellt ergänzend sicher, dass Kleinbetragsrechnungen (bis 250 €) und Fahrausweise weiterhin als Papier Rechnung ausgestellt werden.
  • Bislang war vorgesehen, dass Unternehmen bis zum 31.12.2025 zunächst noch andere Rechnungsformen nutzen können.
  • Diese Frist wurde erweitert: Nun können auch im Kalenderjahr 2026 ausgeführte Umsätze bis zum 31.12.2026 nach den bisherigen Regeln fakturiert werden.
  • Diese Vereinfachung gilt jedoch nur für Unternehmer, deren Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat (§ 27 Abs. 39 Nr. 2 UStG-E).
  • Außerdem wird eine Ermächtigungsgrundlage für das BMF geschaffen, Bestimmungen zur Ausgestaltung des strukturierten elektronischen Formats einer elektronischen Rechnung zu erlassen.

Kontakt

BTC AG
Christine Dembina Senior Consultant